Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen die Skischule Poppenberg GbR. und den Kunden unsere AGB´s.

Gegenstand der Unternehmen ist der Betrieb von Schneesportschulen (Skischulen).

Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes und

Snowboard (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten insbesondere des Skilaufes und

Snowboard.

2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise

Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können über Internet, email oder telefonisch durchgeführt werden.

Reservierungen gelten erst nach Bezahlung vor Ort als Bestätigt und werden durch die Skischule Poppenberg GbR fest gebucht.

Die Angebote der Skischulen Poppenberg GbR sind freibleibend.

Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen massgebend.

Mündliche oder telefonische Nebenreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischulen Poppenberg GbR.

Bei Buchungen vor Ort (Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet.

Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

Preislisten sind ohne Gewähr. Für Fehler wird nicht gehaftet.

3. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die Skischule Poppenberg GbR über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie

selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.

Ebenfalls hat er der Skischule Poppenberg GbR über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.

Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu

veranlassen.

Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die Skischule Poppenberg GbR.

Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen.

Andernfalls ist die Skischule Poppenberg GbR zur Vertragsauflösung berechtigt.

Anweisungen der Skischule Poppenberg GbR hat der Vertragspartner zu befolgen.

Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Skischule Poppenberg GbR umgehend zur Vertragsauflösung.

Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Poppenberg GbR zur umgehenden Vertragsauflösung.

In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 5 Personen, behalten sich die Skischule Poppenberg GbR das Recht vor, diese

zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden zu reduzieren.

4. Haftungsbestimmungen

Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen!

Die Skischule Poppenberg GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule Poppenberg GbR

in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen.

5. Gewährleistung

Allfällige Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich vor Ort im Skischulbüro bekannt zugeben, um für Abhilfe zu sorgen.

Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeltes bei schuldhaften Nichtanzeigen. Ansprüche gegen der Skischule Poppenberg GbR sind spätestens 4 Wochen

nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

6. Rücktritt

Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall und Krankheit, unter Vorlage des Originalbeleges (Kurskarte) und mit

ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich.

Der rückzuerstatten Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet.

Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.

7. Liftkosten

Liftkarten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Das Laufband(30m klein) im Ski-Kindergarten ist im Preis inbegriffen(während kurszeit).

Auskünfte über Liftkarten kosten im Voraus sind unverbindlich.

8. Mittagspause

In der Mittagspause übernehmen die Eltern oder eine sonstige erziehungsberechtigte Person die Beaufsichtigung der Kinder.

Die Kinder müssen persönlich am mit dem Skilehrer vereinbarten Ort abgeholt werden.

9. Teilnehmer/Alter

In der Skischule können Teilnehmer ab 5 Jahren(Skikurs) und 10 Jahren(Snowboard Kurs) angemeldet werden. Voraussetzung bei allen Altersstufen ist eine gute

körperliche Verfassung (bei evtl. Beschwerden oder körperlichen Behinderungen sollte der Hausarzt diesbezüglich gefragt werden)

10. Ausschluss vom Kurs

Bei Beschwerden von anderen Kursteilnehmern, Eltern oder Skilehrern über das unangemessene Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses, kann die

Skischule Poppenberg GbR den betreffenden Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen.

In diesem Fall entfällt das Recht auf eine Erstattung von anteiligen Gebühren.

11. Verlorene bzw. beschädigte Gegenstände

Der Skischule Poppenberg GbR haftet nicht für Ski, Schuhe, Zubehör, Bekleidung, Geld und persönliche Gegenstände, die während des Unterrichts oder der

Unterrichtspausen verloren gehen oder beschädigt werden.

12. Erfüllungsort

Skischule Poppenberg GbR. in der Gemeinde Winterberg Nordrhein-Westfalen

13. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Poppenberg GbR sachlich zuständige Gericht ausschließlich

zuständig.

14. Rechtswahl

Es gilt Deutsches Recht.

15. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des

gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

16. Bezahlung

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

 

Stand: Oktober 2020